Um eine unverzügliche Vertretung zu ermöglichen, ist sowohl ein Mandantenaufnahmebogen als auch eine Vollamacht auszufüllen bzw. unterschrieben in der Kanzlei abzugeben:
Sollten Sie eine Bearbeitung oder Vertretung in Angelgenheiten des Verkehrsrechtes wünschen, füllen Sie bitte stattdessen den gesonderten Mandantenaufnahmebogen für
Verkehrsrecht aus und reichen diesen mit der Vollmacht zusammen ein:
III. Für Empfänger von Sozialhife und ALG II (besser bekannt als Hartz IV):
Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen außerstande sein, die Kosten einer rechtlichen Beratung bzw. Prozessführung aufzubringen und daher Beratungs-, Prozess- bzw.
Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen, benutzen Sie bitte die nachfolgenden Formulare:
1. Beratungshilfebogen (außergerichtlich)
2. Prozess- und Verfahrenskostenhilfebogen (gerichtlich)
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